Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz ist das höchste Gericht für Verwaltungsangelegenheiten in der Bundesrepublik. Es wurde 2007 als Teil der Justizreform gegründet und hat seinen Sitz in St. Gallen. Es besteht aus rund 30 Richtern und Richterinnen, die von der Bundesversammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide von Bundesbehörden, insbesondere gegen Verwaltungsakte oder Verwaltungsentscheide. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Überprüfung von Entscheidungen im Asyl- und Ausländerrecht sowie im Umweltrecht. Es fungiert als Rechtsmittelinstanz für Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheide der kantonalen Verwaltungsgerichte.
Das Gericht arbeitet unabhängig und seine Entscheidungen sind verbindlich. Als letzte Instanz in Verwaltungsangelegenheiten ist das Bundesverwaltungsgericht ein wichtiges Organ zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Überprüfung der rechtmäßigen Ausübung der Verwaltungsgewalt.
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